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Anmeldung zur Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied bei German Sweets Süßwarenexportförderung e.V. werden?
Gemäß Satzung der German Sweets Süßwarenexportförderung e.V. können ordentliche und außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur deutsche Süßwarenhersteller werden, die zugleich Mitglied im Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. sind.
Außerordentliche Mitglieder des Vereins können seit 1997 unter bestimmten Voraussetzungen auch Unternehmen aus süßwarenverwandten Branchen werden
(z. B. Frühstückscerealien, Konfitüren etc.). Handelsunternehmen sind seit 1995 ausgeschlossen.
Die Gründung von German Sweets Süßwarenexportförderung e.V. im Jahre 1977 erfolgte mit nur sieben Mitgliedsunternehmen. Zwischen 1981 und 1992 verdoppelte sich die Mitgliederzahl. Heute nutzen rund 100 Mitgliedsunternehmen die vielfältigen Serviceleistungen von German Sweets.
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